Der Beitrag befasst sich mit der Frage nach dem Schicksal von GAV bei asset deals, Fusionen, Spaltungen sowie Vermögensübertragungen. Dabei ist primär zu beachten, dass es sich bei Art. 333 Abs. 1bis OR (auch im Rahmen des Fusionsgesetzes) um eine Auffangregelung handelt, welche nicht zur Anwendung kommt, wenn der GAV bereits anderweitig normativ weitergilt. Als erstes muss deshalb die normative Weitergeltung des Verbands- oder Firmenvertrags nach den allgemeinen Regeln des Kollektivrechts geprüft werden. Scheidet eine solche aus, so gelten die normativen und gewisse indirekt-schuldrechtliche Bestimmungen für den Erwerber personenbezogen, statisch und individualrechtlich während eines Jahres weiter. Nach Ablauf des einen Jahres können individualrechtlich weitergeltende GAV-Normen nach der hier vertretenen Meinung einseitig ausser Kraft gesetzt werden.
Die Autorin untersucht, welche Bedeutung dem Kündigungsschutz bei einem Betriebsübergang nach Schweizer Recht zukommt, und vergleicht die Regelungen in Art. 333 OR mit den Bestimmungen in der EU und der Rechtsprechung des EuGH. Dabei stellt sie fest, dass die schweizerische Rechtslage dem europäischen Recht ähnlich ist und somit eine Kündigung im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs zulässig ist, sofern dieser ein unternehmerisches Konzept, namentlich wirtschaftliche, technische oder organisatorische Massnahmen zugrunde liegen. Unzulässig ist eine Kündigung - wie in der EU auch -, wenn sie zum Zweck einer Gesetzesumgehung erfolgt oder der Betriebsübergang selbst das Motiv der Kündigung darstellt.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 wurde die fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) in fürsorgerische Unterbringung (FU) umbenannt. Bei der Frage, ob eine solche auch bei diesbezüglich urteilsfähigen Personen zulässig ist, gehen die juristischen und medizinethischen Meinungen jedoch auseinander.
Rezension zum Beitrag von Lienhard Meyer "Massenentlassung: Informations- und Konsultationspflichten des Arbeitgebers" im Buch "Unternehmenssanierung und Arbeitsrecht, Hrsg: Adrian von Kaenel (Hrsg.), Zürich 2010, S. 63-80