In diesem Beitrag wird die Aktivierung gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmer/innen in den Kontext allgemeiner Sozialstaatsentwicklungen (Forcierte Pflicht zur Arbeitsmarktintegration, erhöhte Zugangshürden zum Erhalt von Sozialversicherungsleistungen) gestellt und es werden die verfassungsrechtlichen Schranken diskutiert. Reformen im Bereich der Erwerbsausfallversicherung und Rechtspraxis verschärften die Schadenminderungspflicht der versicherten Arbeitnehmenden, die sich mehr Kontrolle gefallen lassen müssen und mehr in ihrer Autonomie eingeschränkt werden. Besonders augenfällig ist die Schmerzrechtsprechung des Bundesgerichts, die dazu führt, dass Personen mit nicht organisch nachweisbaren Befunden praktisch keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen geltend machen können. Wenn Verhaltenskontrolle und Sanktionen gegenüber erkrankten Arbeitnehmenden zunehmen, ist es nicht erstaunlich, wennArbeitnehmende selbst dann zur Arbeit gehen, wenn sie dies aus gesundheitlichen Gründen besser unterlassen würden. Dieses neue Phänomen wird in der Arbeitswissenschaft unter dem Terminus "Präsentismus" diskutiert. Die Veränderungen in Richtung forcierter Eingliederungspflichten und erhöhter Sanktionen werfen grundrechtliche Fragen auf; betroffen sind das Grundrecht auf Datenschutz und auf persönliche Freiheit aber auch die verfassungs- und völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote. Bei der Aktivierung gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmer/innen gilt es nicht nur die abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte zu beachten. Vielmehr erfordert ein umfassendes Grundrechtsverständnis, dass Grundrechte auch bei der Gewährung oder Nichtgewährung von Leistungen der Sozialversicherung beachtet werden müssen (Schutz vor faktischer Grundrechtsverletzung).
Auf Grund der Erfahrungen aus eigener Verwaltungsratstätigkeit sowie aus einer Fokussierung sowohl in der Forschung wie auch in der Lehre mit Corporate Governance-Fragestellungen werden in diesem Beitrag konkrete Vorschläge und Empfehlungen erarbeitet, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der staatlichen Verantwortung zum Handeln als Eigentümer (insbesondere bei der Bestellung der strategischen Führungsebene und der Vorgabe von Zielen) und der notwendigen Zurückhaltung bei der politischen Einflussnahme im Hinblick auf die operative Geschäftstätigkeit zu fördern.
Zunächst ist auf die Vielfalt der Kantonalbanken hinzuweisen, die sich in regionalwirtschaftlicher Bedeutung und Grösse, in Strategie, Operations sowie Taktik, nicht zuletzt aber auch in der Führung und Bewertung erheblich unterscheiden. Mit der Grössenordnung der Eigenmittel, die von rund 170 Mio. Franken (kleinste Kantonalbank, Jurassische KB) bis zu rund 7,3 Mrd. Franken (grösste Kantonalbank, Zürcher KB) reicht, lässt sich erahnen, dass es sich bei den Kantonalbanken im jeweiligen Kontext um zentrale Assets der Kantone hält. Teilweise macht die Kantonalbank-Beteiligung weit über die Hälfte des ganzen kantonalen Beteiligungsbestandes im Finanz- und Verwaltungsvermögen aus.
Ist die Sekretärin einer Schulgemeinde öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich angestellt? Darf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft überhaupt privatrechtliche Arbeitsverträge eingehen? Welche Unterschiede resultieren aus der Art des Anstellungsverhältnisses? Spielt es z. B. für die Art und Weise der Kündigung eine Rolle, ob jemand öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich angestellt ist? Darf eine vertrauensärztliche Untersuchung in beiden Fällen angeordnet werden? Bestehen Unterschiede hinsichtlich Arzt- oder Arbeitszeugnissen?
Dieser Beitrag befasst sich mit diesen aufgeworfenen Fragestellungen. Anhand eines Fallbeispiels wird aufgezeigt, mittels welcher Kriterien die Qualifikation solcher Arbeitsverhältnisse erfolgen kann. Zudem wird anhand der aus dem Fallbeispiel resultierenden Fragestellungen abgeklärt, welche Unterschiede zwischen einer öffentlich-rechtlichen und einer privatrechtlichen Anstellung bestehen können.
Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Konkurrenzverbotes ist nebst der unmissverständli-chen Formulierung zur Realexekution auch das prozessrechtliche Vorgehen zentral. Ferner sind je nach Situation zusätzliche Spezialprobleme zu beachten. So kann eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften durch ein gesellschaftsrechtliches Konkurrenzverbot in einem Aktionärbindungsvertrag unzulässig sein, falls ein wirtschaftliches Abhängigkeitsver-hältnis und ein Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers und Aktionärs bestehen. Weiter tendieren Gerichte bei mehreren prozessualen Handlungen eines Arbeitgebers dazu, unter Zuhilfenahme des Konstrukts der Tateinheit von einer einzigen Verletzungshandlung auszugehen und die Konventionalstrafe nur einmal zuzusprechen. Die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Kon-kurrenzverbotes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt umstritten. Die arbeitsrecht-lichen Schutzvorschriften sollten grundsätzlich auch dann noch beachtet werden, wenn bei der Vereinbarung des Konkurrenzverbots die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht länger als einen Monat zurückliegt, da in diesem Zeitraum immer noch ein bestimmtes Ab-hängigkeitsverhältnis besteht.
Le certificat de travail est une composante majeure de la vie professionnelle en Suisse. Tout travailleur a droit, en tout temps, à ce document, qu'il est généralement tenu de produire à l'appui d'une postulation. Contrairement à d'autres pays, le certificat de travail est d'une grande importance dans la carrière professionnelle et constitue un document essentiel dans une procédure de sélection. Il n'est dès lors pas étonnant que plus d'un million de certificats de travail soient émis chaque année en Suisse. Les exigences présidant à la délivrance d'un certificat de travail sont élevées. En plus des principes de vérité, de clarté et d'exhaustivité, le certificat doit être formulé de façon bienveillante. L'auteur engage en outre sa responsabilité, ce qui accroît la nécessité d'une rédaction consciencieuse et correcte.
Ce livre offre un tour d'horizon complet de la problématique du certificat de travail. Il se fonde sur la doctrine et la jurisprudence thématiques tout en s'attachant à une approche pratique et s'adresse dès lors également aux employeurs, particulièrement aux responsables des ressources humaines, aux travailleurs, aux avocats et aux magistrats confrontés aux questions très variées en relation avec le certificat de travail. Les nombreux modèles et une check-list, joints à un index complet, font de l'ouvrage un véritable guide pour les praticiens de la matière.
Arbeitszeugnisse sind in der Schweiz wichtige Bestandteile des Berufslebens. Alle Arbeitnehmer haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und sind für Bewerbungen in den allermeisten Fällen auch auf ein solches angewiesen. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist damit das Arbeitszeugnis für die berufliche Karriere von grosser Bedeutung und als Leistungsausweis eine wichtige Voraussetzung für Erfolg im Selektionsprozess. Daher erstaunt es nicht, dass in der Schweiz über eine Million Arbeitszeugnisse pro Jahr ausgestellt werden und es dabei in vielen Fällen zu arbeitsgerichtlichen Klagen kommt.
Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis und an den Aussteller desselben sind hoch. Neben den für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses massgeblichen Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit muss ein Zeugnis auch wohlwollend formuliert werden. Es resultieren konkrete Haftungsrisiken für die Arbeitgeberin und den Aussteller selbst, weshalb sich eine pflichtgemässe, sorgfältige Ausstellung auf jeden Fall lohnt. Dazu sind aber entsprechende Kenntnisse nötig.
Dieses Buch bietet eine umfassende Darstellung des Themas Arbeitszeugnis. Es verarbeitet die wissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung zum Thema, weist aber auch einen starken Praxisbezug auf und richtet sich damit sowohl an Arbeitgebende, insbesondere Personalfachleute, Arbeitnehmende, Rechtsanwälte und Gerichte und dient als Nachschlagewerk zur Beantwortung von auftauchenden Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitszeugnis. Die zahlreichen Muster und Checklisten sowie das umfangreiche Sachregister bieten Ausstellern und Lesern von Arbeitszeugnissen eine echte Hilfe.