Travail et emploi

Droit Aérienne

Verantwortlichkeit der Verwaltung einer Genossenschaft

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Die Verantwortlichkeit der Verwaltung einer Genossenschaft ist geprägt durch ihre besondere Rechtsform, welche dem Selbsthilfegedanken entsprungen ist. Nur für Kredit- und konzessionierte Versicherungsgenossenschaften gelten die gleichen strengen Verantwortlichkeitsregelungen wie bei der Aktiengesellschaft. Überall wo Unklarheiten über die analoge Anwendbarkeit von aktienrechtlichen Bestimmungen auftauchen, ist dem Willen des Gesetzgebers entsprechend zuerst davon auszugehen, dass die weniger strengen Verantwortlichkeitsbestimmungen gelten. Konsequenterweise muss deshalb die differenzierte Solidarität auch im Genossenschaftsrecht gelten, selbst wenn dort noch keine entsprechende Gesetzesrevision stattgefunden hat.

VR-Sitzung: Vorbereitung, Einberufung, Durchführung, Beschlussfassung, Protokollierung

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Die Sitzung des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft ist im OR nur minimal geregelt. Lehre und Rechtsprechung haben viele offene Fragen geklärt. Der Autor gibt einen Überblick über die VR-Sitzung als Instrument zur ordnungsgemässen Führung einer Aktiengesellschaft. Er geht auf die Vorbereitung und die Durchführung von VRSitzungen ein, zeigt die Rolle des VR-Präsidentenvor und während der Sitzung auf, beleuchtet Aufgaben, Vertretung und Ausstand der Mitglieder des Verwaltungsrats und äussert sich zu Fragen der Beschlusskompetenz und Beschlussfassung sowie zur Protokollierung.

Unsorgfältige Führung eines Verwaltungsratsmandates

Scrutins et elections en association

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Dans la plupart des associations, une assemblée principale siège chaque année. Il s'y déroule très souvent des discussions sur la tenue des scrutins et des élections. Ceci est attribuable ä la réglementation légale minimale, ainsi qu'aux dispositions statutaires, parfois difficilement compréhensibles. Le présent article se veut donc une aide en cas de survenue de telles questions. En conserver une photocopie dans les dossiers d'association en vaut certainement la peine!

Retentionsrecht des Arbeitnehmers : Konsequenzen für den Arbeitnehmer

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In der Praxis kommt es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oft zu Auseinandersetzungen über die Rückgabe von firmeneigenen Mustern, Geräten, Werkzeugen oder Fahrzeugen. Dem Arbeitnehmer steht für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nach Art. 339a Abs. 3 OR ein Retentionsrecht zu, allerdings muss er am Retentionsgegenstand mit Willen des Arbeitgebers Besitz am betreffenden Gegenstand erhalten haben. In der Praxis ist deshalb die Abgrenzung der Stellung des Arbeitnehmers als Besitzer oder blosser Besitzdiener von Bedeutung. Wie der abgehandelte Retentionsfall zeigt, kann das Retentionsrecht des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber unangenehme zeitliche und finanzielle Kosten haben. Aufgrund der zwingenden Natur des Retentionsrechts, kann dieses nicht einfach mittels vertraglicher Abrede wegbedungen werden. Deshalb sollte der Arbeitgeber bereits bei der Kündigung potentielle Retentionsgegenstände zurücknehmen. Aber auch wenn der Arbeitnehmer gar nicht retentionsberechtigt ist, kann eine solche unberechtigte Retention zu verschiedenen Problemen führen. Sowohl bei einer berechtigten als auch unberechtigten Retention sieht sich der Arbeitgeber Haftungsfragen ausgesetzt, wenn der Retentionsgegenstand beschädigt wurde oder untergegangen ist.

Rechte und Pflichten des Verwaltungsrates

Recht der Luftfahrt : Verfahren der Flugverkehrsleitung : Stufe Privatpilot

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