Travail et emploi

Kommentierung Art. 33-42 und 196-199 IPRG

Regulierung von Entscheidungen am Lebensende

Aktuelles Unternehmerhandbuch zum Ehe- und Erbrecht : Loseblattsammlung

Aktuelles Hundebuch : Recht und Gesetz

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung des Arbeitnehmers

Description: 

Es ist für einen Arbeitgeber i.d.R. schwierig abzuschätzen, in welchem Umfange ein Schadenersatzanspruch gegen einen fehlbaren Arbeitnehmer gerichtlich durchsetzbar ist. Folgende Faustformel kann diesbezüglich hilfreich sein:

- Bei leichter Fahrlässigkeit kann grundsätzlich von einer Maximalhaftung in Höhe eines Monatslohnes ausgegangen werden kann. Handelt es sich aber um schadensgeneigte Arbeit, kann bei leichter Fahrlässigkeit i.d.R. kein Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden.

- Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann grundsätzlich von einer Maximalhaftung in Höhe von zwei Monatslöhnen ausgegangen werden. Mittlere Fahrlässigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn weder klar leichte Fahrlässigkeit noch klar grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.

- Bei grober Fahrlässigkeit kann grundsätzlich von einer Maximalhaftung in Höhe von drei Monatslöhnen ausgegangen werden. Nur bei grossem Schaden und entsprechender Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers besteht die Möglichkeit, eine höhere Schadenersatzforderung durchzusetzen.

- Bei nachweisbarer Absicht kann grundsätzlich die gesamte Schadenersatzforderung gegenüber dem fehlbaren Arbeitnehmer durchgesetzt werden. Bestand im Zeitpunkt der Sorgfaltspflichtverletzung jedoch Urteilsunfähigkeit, so kommt nur eine Billigkeitshaftung nach Art. 54 OR in Frage.

Aktiv im Alter : Vorsorge für den Todesfall

Abhandlung zum Ultraleicht-Vebot

Kommentierung Art. 7, 7a/b und 7c SchlT ZGB

Kommentierung Art. 7 und 7a/b SchlT ZGB

Kommentierung Art. 120-158 ZGB

Pages

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy

Souscrire à RSS - Travail et emploi