Coronavirus: Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

Accéder

Description

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft.

Langue

Deutsch

Date

2020

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy