Coronavirus: Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeitende auf Abruf

Accéder

Descrizione

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft.

Langue

Deutsch

Data

2020

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy