Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen EFTA-Ländern

Accéder

Description

Die Zollfreikontingente, welche die Europäische Gemeinschaft und die Schweiz 1995 für gewisse Produkte vereinbart haben, werden für das Jahr 2000 verlängert. Bei der Einfuhr in die Schweiz sind davon vor allem Limonaden und andere alkoholfreie Getränke, Tierfedern und Tabakwaren betroffen. Bei der Ausfuhr in die EG geniessen Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel ohne landwirtschaftliche Rohstoffe Zollfreiheit. Der heutige Beschluss tritt rückwirkend auf den 01.01.2000 in Kraft. Die Oberzolldirektion wird auf dem Zirkularweg detailliertere Informationen bekanntgeben.

Langue

Deutsch

Date

2000

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy