Erhöhung der Entschädigungsdauer bei Kurzarbeitsentschädigung

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Der Bundesrat hat am 28. Mai 2003 beschlossen, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate von 12 auf 18 Monate noch einmal zu erhöhen. Er berücksichtigt damit, dass die konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten kurzen Zeit eingetreten ist. Er macht damit von einer Möglichkeit Gebrauch, welche das Arbeitslosenversicherungsgesetz ihm einräumt.

Langue

Deutsch

Date

2003

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