Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seinen "Vorschlag der Umsetzung der EU-Fair-Value-Richtlinie in nationales Recht" bis zum 15.1.2002 zur Diskussion gestellt. Er enthält konkrete Gesetzesvorschläge zur Ausübung der in der Richtlinie enthaltenen Umsetzungswahlrechte.
Die Regulierung der Rechnungslegung als staatliche Aufgabe zu verstehen, Anwendungsbereich, Umfang und Inhalte von Jahresabschlüssen mittels Rechtsnormen zu kodifizieren und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung auslegen und konkretisieren zu lassen, erscheint zwar vielen selbstverständlich. Rechnungslegungsstandards als staatliches Recht zu setzen, ist jedoch weder zwingend noch alternativlos; denn einen Sachverhalt zu regeln heisst ja immer auch, ihn anders regeln zu können.
Entsprechend fand und findet sich vornehmlich in der Unternehmenspraxis die Sichtweise, die Ausgestaltung der Rechnungslegung sei eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Rechnungslegungsnormen werden dann als quasi-technische Normen verstanden, weshalb keiner besser dazu befähigt sei, diese zu ermitteln und weiterzuentwickeln als die Rechnungslegenden und die Rechnungslegungsadressaten selbst. In diesem Sinne sind vor allem auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu verstehen. Mit der zunehmenden Dominanz dieser vom privaten Normsetzer International Accounting Standards Board (IASB), London - einem Bestandteil des International Accounting Standards Committee (IASC) Foundation, Delaware - veröffentlichten Fachnormen ergibt sich das Problem, welche Bedeutung einer staatlichen Rechnungslegungsregulierung noch zukommen soll. Einige Aspekte hierzu sollen thematisiert werden.
Die Europäische Kommission hat die Einführung einer Rechnungslegung zum Fair Value vorgeschlagen. Danach können die Mitgliedstaaten Rechnunglegende dazu berechtigen oder verpflichten, Finanzinstrumente zu ihrem Zeitwert zu bilanzieren. Die Änderung soll dazu beitragen, die internationale Akzeptanz der nach den EG-rechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zu erhöhen. Sollte der Vorschlag vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden, steht die deutsche Rechnungslegung vor gravierenden Veränderungen. In den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen wird es erstmals zulässig sein, unter Umgehung von Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip die Zeitwerte von bestimmten Vermögensgegenständen und Schulden gewinnwirksam auszuweisen. Im nachfolgenden Beitrag werden die geplanten gesetzlichen Änderungen aufgezeigt und auf ihre Relevanz für das deutsche Bilanzrecht hin untersucht.
Das Thema "Compliance" ist spätestens nach den spektakulären Korruptionsfällen nicht nur einer breiten Öffentlichkeit ins Bewusstsein gerückt, sondern auch auf der Agenda der Unternehmensvorstände, Aufsichtsräte, Rechtsanwaltskanzleien, Berater und Strafverfolgungsbehörden ganz nach oben gesetzt worden (vgl. dazu auch das Schwerpunktheft "Compliance", BB 3/2012). Immer mehr Unternehmen bauen Compliance-Management-Systeme (CMS) auf. In diesem Zusammenhang entsteht zunehmend der Wunsch nach Zertifizierung dieser Systeme. Derzeit ist noch offen, wer sich als Anbieter von Zertifizierungsdienstleistungen am Markt durchsetzen wird.