Diese Abhandlung beschliesst einen Beitragszyklus zu Rechtsfragen
der Insolvenzvorsorge und -bewältigung im Bundesstaat. Untersucht werden ausgewählte Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit hinsichtlich der Schuldenpolitik durch institutionelle Vorkehren. Namentlich die Berücksichtigung (i) der bestehenden Doppelrolle des Parlamentes als Gesetzgeber und Träger von regierungsfunktionen betreffend Finanzhaushalt, (ii) der Tendenz zur Gegenwartspräferenz der Parlamentsmitglieder, (iii) der ausgeprägten Ausgaben- und Einnahmenbindung sowie (iv) der diesbezüglich gesetzlich verstärkten Asymmetrie zwischen
Einnahmen- und Ausgabenseite der Staatsrechnung führt zum
begründeten Vorschlag, die Bundesverfassung durch folgende Regeln
zu ergänzen: Pflicht zur Senkung der Schulden oder der Hauptsteuern bei Unterschreitung des Ausgabenplafonds, Zweidrittelmehrheit für die Bejahung ausserordentlichen Zahlungsbedarfs, verfassungshohe Prüfkompetenz der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie Kontrolle der Einhaltung der Schuldenbremse durch das Bundesgericht.