Travail et emploi

Stellt die Bekanntgabe des Befundes des HIV-Antikörpertests oder der Diagnose der Aids-Erkrankung eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung dar?

Staatliche Lohnregeln in der Schweiz

Sorgfalt in der Vermögensverwaltung durch den Willensvollstrecker

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Wie aufgezeigt gelangen die Bestimmungen über den einfachen Auftrag subsidiär auf den Willensvollstrecker zur Anwendung. Entsprechend richtet sich das Mass der Sorgfalt nach den gleichen Regeln wie beim Auftrag. Er haftet für getreue und sorgfältige Aus-führung. Der Inhalt des Auftrages und damit auch die Zielrichtung der Sorgfalt ergibt sich dabei aus den dargestellten Umständen.
Damit ist allerdings noch nicht bestimmt, von welchem Sorgfaltsmassstab auszugehen ist. Bei der Willensvollstreckung liegt die Schwierigkeit darin, dass die Verhältnisse äusserst unterschiedlich sind. Neben professionellen Willensvollstreckern, wie Treuhändern, Banken, Notaren und Anwälten, werden häufig auch Miterben als Willensvollstrecker eingesetzt. Der Massstab kann hier nicht immer der gleiche sein. Wohl kann es beim Willensvollstrecker - wie bei jedem anderen Beauftragten - auch ein Übernahmeverschulden geben. Den Miterben oder nahen Angehörigen eines Erblassers kann aber aus Pietätsgründen eine moralische Pflicht zur Übernahme des Amtes treffen. Das muss sich auch auf die Beurteilung eines Übernahmeverschuldens und damit den Massstab seiner Sorgfalt auswirken.
Auch beim Miterben als Willensvollstrecker können die Verhältnisse sehr unterschied-lich sein. Die Ernennung kann für den Willensvollstrecker mehr eigennützig oder fremdnüt-zig erfolgen. Der Erbe kann als Willensvollstrecker eingesetzt werden, um ihm damit eine erheblich stärkere Stellung zu verschaffen oder um sicher zu stellen, dass sich die geeignetste Person unter den Erben um die Nachlassabwicklung kümmert. Das darf allerdings grundsätz-lich nicht zu einem unterschiedlichen Sorgfaltsmassstab führen. Namentlich sind an den mehr eigennützigen Willensvollstrecker nicht geringere Anforderungen zu stellen, obgleich dies dem Willen des Erblassers entsprechen könnte. Für die Haftung ist aber in jedem Fall zu beachten, ob der Willensvollstrecker für seine Tätigkeit entlohnt wird oder nicht und gegebe-nenfalls wie. Das Mass der Sorgfalt richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls und ist namentlich milder zu beurteilen, wenn die Tätigkeit für den Willensvollstrecker keinerlei Vorteile bezweckt51. Für letzteres ist entscheidend, ob der Willensvollstrecker eine Entschä-digung bezieht und wie hoch diese gegebenenfalls ist. Handelt es sich um einen Miterben, ist aber auch zu beachten, was die Willensvollstreckung ihm für sonstige Vorteile bringt und wie sich diese zu den Vorteilen verhalten, welche die anderen am Nachlass beteiligten aus seiner Tätigkeit ziehen.
Unabhängig davon, ob es sich um eine professionellen Willensvollstrecker handelt oder um einen Miterben, der dieses Funktion fremd- oder eigennützig ausübt, gehört es in jedem Fall zu seinen Sorgfaltspflichten, die Vermögensanlagen zu überprüfen und mit blick auf die Risikofähigkeit und die Liquiditätsbedürfnisse zu entscheiden, ob sie beibehalten wer-den können oder andere Anlagen gesucht erden müssen.

Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus juristischer Sicht

Schützt das Arbeitsrecht Journalisten und Journalistinnen genügend?

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Les règles déontologiques exigent de l'indépendance de la part des journalistes. Mais en général, ces derniers sont dépendants des entreprises de médias sur le plan économique. La plupart du temps, ils sont liés auxdites entreprises par un rapport de travail. Il n'existe toutefois aucune protection contre le licenciement assurant l'emploi.
L'opinion publique contraint néanmoins chaque entreprise de média à respecter les principes déontologiques du journalisme libre si celle-ci veut avoir du succès. Le manque de protection juridique peut être
compensé par le biais d'accords contractuels dans lesquels d'entreprise s'engage à respecter les directives du Conseil de la presse et à garantir les droits des journalistes qui y sont énoncés. Ces accords peuvent être intégrés à un contrat individuel de travail ou à une convention collective.

Schwerpunkte in der neueren bundesgerichtlichen Rechtssprechung im Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht gehört nach wie vor zu einer jener Materien, in denen das Bundesgericht eine relativ grosse Anzahl Fälle zu entscheiden hat. Dabei erstaunt immer wieder, welche Fragen noch offen sind, obgleich das geltende Arbeitsvertragsrecht nunmehr seit über 30 Jahren in Kraft steht. Im Folgenden werden einige Entscheidungen aus den letzten beiden Jahren dargestellt, welche entweder besonders grundsätzliche Bedeutung haben oder aber Fragen betreffen, die sich in der Praxis besonders häufig stellen.

Schutz vor missbräuchlicher Kündigung im Arbeitsvertragsrecht (Art. 336 ff. OR)

Schnittstellen zwischen IT-Recht und Arbeitsrecht

Scheinehe, Zwangsehe und Zwangsscheidung aus zivilrechtlicher Sicht

Scheidung und berufliche Vorsorge, Überblick zum neuen Scheidungsrecht

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