Übertragung neuer Aufgaben und Zuweisung eines neuen Arbeitsortes ohne : Änderung des Arbeitsvertrages

Auteur(s)

Roland Müller

Accéder

Description

Das Arbeitsvertragsrecht enthält keine besonderen Bestimmungen für die Zuweisung der Arbeit oder des Arbeitsortes. Es muss deshalb auf dem allgemeinen Weisungsrecht des Arbeitgebers basiert werden, das seine Grenzen in Treu und Glauben und im Persönlichkeitsrecht findet. Als Faustregel für die Zuweisung neuer Aufgaben gilt: Wenn die Umstände nicht vorhersehbar waren und wenn die Dauer der Änderung nur kurz andauert, ist der Arbeitgeber zur Zuweisung von anderen Arbeiten berechtigt, soweit diese zumutbar sind. Eine ähnliche Einschränkung gilt beim Wechsel des Arbeitsortes.

Langue

Deutsch

Date

1999

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy