Bewilligungspflicht für gewisse nächtliche Bauarbeiten auf Nationalstrassen aufgehoben
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Die Bewilligungspflicht für Nachtarbeit auf bestimmten Baustellen auf Nationalstrassen wird aufgehoben. Dies hat der Bundesrat am 1. September 2021 beschlossen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Pflicht zur Publikation der Arbeiten ersetzt. Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) tritt am 1. November 2021 in Kraft.
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Langue
Deutsch
Date
2021
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