Fred Henneberger, Privatdozent und Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht der Universität St. Gallen (FAA-HSG), analysiert das Für und Wider der Volksinitiative für gerechte Löhne:
Am 24. November 2013 stimmen die Schweizer und Schweizerinnen sowie die Stände über die eidgenössische Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" ab. Diese verlangt, dass der höchste in einem Unternehmen bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden (Art. 110a (neu) Bundesverfassung). Damit darf der bestbezahlte Manager eines Unternehmens nicht länger in einem Monat mehr verdienen als einer seiner Angestellten am untersten Rand des Lohnbandes im gesamten Jahr.
Zusammenfassung: Die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kan-tonen weisst dem Bund wesentliche Aufgaben im Bereich der Berufsbildung und der Hochschulbildung einerseits und im Bereich der Filmförderung andererseits zu. Die Filmschulen und die Filmwissenschaftlichen Institute der Universitäten können des-halb von der Bildungsförderung des Bundes Profi-tieren. Dies trifft für die Weiterbildung im Filmbereich nicht zu. Da diese sich aber für das schweizerische Filmschaffen den-noch als zentral erweist, erscheint es dringlich geboten, dass das Bundesamt für Kultur im Rahmen der Filmförderung die Weiterbildung im Filmbereich und die Stages für junge Filmschaffende mit Subven-tionen fördert.
Résumé: La répartition des compétences entre Confédération et cantons attribue à la première des tâches de première importance dans le domaine de la formation professionnelle et des hautes écoles et également en matière d'encouragement du cinéma. Les écoles de cinéma et les instituts cinématographiques universitaires peuvent ainsi profiter de subventions aux fins de formation versées par la Confédération. Tel n'est pas le cas en ce qui concerne la formation continue. Vu l'importance de la formation continue pour la branche cinématographique suisse, il est nécessaire que l'Office fédéral de la culture fournisse, dans le cadre de l'encouragement du cinéma, des contributions permettant d'offrir une formation continue ainsi que des aides pour l'accomplissement de stages par les jeunes cinéastes.
Das Lehrbuch zum schweizerischen Arbeitsrecht legt den Schwerpunkt bei den Ausführungen auf den Einzelarbeitsvertrag des Obligationenrechts. Das kollektive Arbeitsrecht und der öffentlichrechtliche Arbeitnehmerschutz werden nur summarisch dargestellt. Zum Sozialversicherungsrecht findet sich ebenfalls ein Überblick. Auf das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis wird nur am Rande eingegangen. Als Ergänzung beinhaltet das Buch eine Fragensammlung, die häufig auftauchende arbeitsrechtliche Probleme thematisiert und auch Lösungen enthält. Damit eignet sich das Werk einerseits zum Selbststudium und andererseits stellt es eine wertvolle Hilfe zur Lösung von arbeitsrechtlichen Problemen dar. Durch dieses Buch werden nicht nur die Studierenden an Universitäten und Fachhochschulen, sondern auch die Personalverantwortlichen in Unternehmen angesprochen. Dieses Buch ermöglicht es, sich fundierte Kenntnisse des schweizerischen Arbeitsrechts zu verschaffen, aber auch sich innert kurzer Zeit das massgebende Wissen zur Beantwortung von arbeitsrechtlichen Fragen anzueignen.