Wie oft kommt es vor, dass Menschen mit HIV/Aids wegen ihrer Krankheit entlassen werden? Ist eine Kündigung wegen HIV/Aids rechtlich überhaupt zulässig? Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat eine Entlassung für die Betroffenen? Wie rasch finden die Erwerbslosen wieder eine bezahlte Arbeit? Sind die Menschen mit HIV/Aids überdurchschnittlich von Armut betroffen? Haben sie denselben Zugang zum Recht wie alle anderen Bürger/innen? Geht es Menschen mit anderen chronischen Krankheiten gleich? Stellt HIV/Aids nach wie vor einen Sonderfall dar oder kann man von einer «Normalisierung» sprechen? «Aids, Recht und Geld» beantwortet diese und noch weitere Fragen. Die Autorin und die Autoren untersuchen umfassend und unter Berücksichtigung der seit 1996 verfügbaren neuen Medikamente die rechtlichen Probleme der Menschen mit HIV/Aids und die wirtschaftlichen Auswirkungen.
"Recht für die Soziale Arbeit" ist das erste Buch auf dem Schweizer Markt, welches sich spezifisch an die Studierenden und Professionellen der Sozialen Arbeit wendet und das ganze relevante Praxiswissen kompakt und in Bezug auf die konkrete Praxis darstellt.Das Recht ist für Fachleute der Sozialen Arbeit Grundlage und Instrument, Ressource und Schranke zugleich. Das vorliegende Grundlagenwerk führt in dieses Wissen ein. Einerseits soll damit das Verständnis für wichtige rechtliche Institutionen und Verfahren geweckt werden. Andererseits werden die für die Praxis relevanten Rechtsgebiete wie Ehe- und Familienrecht, Vormundschaftsrecht, Kindesrecht, Strafrecht und Sozialversicherungsrecht mit den für die Soziale Arbeit besonders bedeutsamen Schwerpunkten vorgestellt und kommentiert.Die Autor/innen sind allesamt an schweizerischen Fachhochschulen als Rechtsdozierende tätig. Das Buch eignet sich daher vor allem als Unterrichtsgrundlage und für das unterrichtbegleitende Selbststudium, aber auch als Nachschlagewerk für die Praxis
Teil 1: Die schweizerische Rechtsprechung: empirische und dogmatische Analyse/Teil 2: Rechtsvergleich, menschenrechtlicher Kontext und präventionspolitische Aspekte
Die Alkoholhandelsgesetzgebung wird zurzeit revidiert. Dabei geht es auch um Massnahmen gegen den problematischen Alkoholkonsum besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, u.a. um die Einführung von Mindestpreisen für alkoholische Getränke. Diese Massnahme ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich umstritten. In Frage steht insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Freihandelsabkommen mit der EU (FHA) und der Wirtschaftsfreiheit der BV. Wichtige Aspekte sind die Verhältnismässigkeit einer solchen Massnahme sowie die Frage, inwieweit die Grundsätze der EU-Warenverkehrsfreiheit auch bei der Auslegung des FHA zu berücksichtigen sind.
Im vorliegenden Bericht werden die Resultate einer Befragung von 44 Hochschulvertreterinnen und -vertretern aus 34 Hochschulen zusammengefasst. Es konnten 83% der Schweizer Hochschulen in die Befragung einbezogen werden, wobei die wichtigsten Hochschulgruppen (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) angemessen vertreten sind und deshalb Repräsentativität des Samples angenommen werden kann.
"Das steckt noch in den Kinderschuhen" antwortete ein Interviewpartner auf die Frage, wie die Zugänglichkeit seiner Hochschule für Studierende mit Behinderung zu werten sei. Das Zitat bringt das Hauptergebnis der Studie gut auf den Punkt: Bezüglich Zugänglichkeit für Studierende mit Behinderung stehen die meisten Hochschulen, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, noch am Anfang, d.h. es bestehen noch zahlreiche Hindernisse, die Studierenden mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an einer Hochschulbildung erschweren
Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta zwar unterzeichnet, aber wegen Bedenken der Kompatibilität mit der geltenden Rechtslage bis heute nicht ratifiziert. Die Ratifikation erfordert die Einhaltung von sechs von neun Kernbestimmungen und mindestens zehn Nichtkernbestimmungen. Eine umfassende Analyse der schweizerischen Sozialrechtsordnung zeigt, dass eine Ratifikation auch hinsichtlich kritischer Kernbestimmungen möglich ist. Allfällige Defizite bestehen ohnehin bereits aufgrund anderer völkerrechtlichen Verpflichtungen.