Travail et emploi

Der Verwaltungsrat im digitalen Zeitalter

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Verwaltungsräte haben im digitalen Zeitalter eine zusätzliche Aufgabe: die Information Governance. Nicht mehr die Speicherung von Daten ist das Problem, sondern der Umgang mit diesen Daten. Auf strategischer Führungsebene ist festzulegen, welche Verfahren, Organisationen und Technologien benötigt werden, um Daten während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung (Compliance) mit externen und
internen Regulierungen aktiv zu bewirtschaften. In diesem Sinne umfasst Information Governance auch Teilbereiche des Information Managements (MIS) und des Risk Managements.

Neue Technologien, wie insbesondere Internet-Kaufplattformen und Social Media, zwingen Verwaltungsräte, sich mit der digitalen Transformation auseinanderzusetzen. Daten sind die Währung des Informationszeitalters. Durch das Erheben, Aufbewahren
und Auswerten grosser Mengen von Daten (sog. Big Data) können datenbasierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen werden, mit deren Hilfe Unternehmen effizienter werden. Doch nicht nur neue Technologien, auch verändertes Konsumverhalten, neue Regulierungen im Bereich des Datenschutzes und das gesteigerte Kostendenken
sind die Treiber der Digitalisierung.

Die Haftung des Arbeitgebers bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten

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Gemäss Statistik per 2014 ereignen sich täglich über 700 Berufsunfälle. Alle diese Unfälle müssen finanziell und haftungstechnisch abgewickelt werden. In der Regel wird dabei der Arbeitgeber den Unfall bei der Unfallversicherung melden, welche anschliessend die anfallenden Kosten und weitgehend den Lohnausfall übernimmt. Allerdings ergeben sich bei der Abwicklung zahlreiche Probleme, insbesondere durch die Regulierung in drei verschiedenen Rechtsgebieten (Obligationenrecht, öffentliches Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) und den Wechsel vom Haftungs- zum Regressprivileg. Nicht abschliessend gelöst ist sodann die Frage nach der Haftung des Arbeitgebers für Kosten, welche durch die obligatorische Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Die
entsprechenden Normen werden von einzelnen Autoren und Gerichten
so ausgelegt, dass sie auf eine Kausalhaftung hinaus laufen. Den
Arbeitgebern wird deshalb empfohlen, Anlagen und Maschinen nicht
nur durch die Hersteller, sondern auch durch die SUVA prüfen zu lassen
und Beanstandungen umgehend zu beheben.

Streitpunkt Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnisse sind in der Schweiz wichtige Bestandteile des Berufslebens. Alle Arbeitnehmer haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und sind für Bewerbungen in den allermeisten Fällen auch auf ein solches angewiesen. Daher erstaunt es nicht, dass in der Schweiz über eine Million Arbeitszeugnisse pro Jahr ausgestellt werden und es dabei in vielen Fällen zu arbeitsgerichtlichen Klagen kommt.
Die Anforderungen an ein Arbeitszeugnis und an den Aussteller desselben sind hoch. Ein Zeugnis muss den Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit gerecht werden und gleichzeitig wohlwollend formuliert werden. Daraus resultieren konkrete Haftungsrisiken für die Arbeitgeberin und den Aussteller
selbst.

Die zweite Auflage des in Theorie und Praxis bewährten Buches bietet wiederum eine umfassende Darstellung zum Thema Arbeitszeugnis. Es verarbeitet die neuste wissenschaftliche Literatur und Rechtsprechung, weist aber auch einen starken Praxisbezug auf und richtet sich damit an Arbeitgebende (insbesondere Personalfachleute), Arbeitnehmende, Rechtsanwälte und Gerichte. Zahlreiche Muster und Checklisten fördern das Verständnis und erleichtern die Problemlösung. Ein umfangreiches Sachregister rundet das Werk ab.

Sicherstellung wirksamer Compliance als strategische Führungsaufgabe

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Rechtsrisiken gehören zu den grössten Risiken für Unternehmen. Rechtsrisiken entstehen, wenn bindende Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Der Verwaltungsrat ist für die Einhaltung der bindenden Verpflichtungen, kurz die «Compliance», verantwortlich. Durch Einführung eines Compliance-Managementsystems nach internationalem Standard kann der Verwaltungsrat seiner Sorgfaltspflicht gerecht werden und die Rechtsrisiken minimieren.

Ein wirksames, dem Unternehmen und seinem Umfeld angepasstes "best practice" Compliance-Managementsystem ist elementarer Bestandteil sorgfältiger Unterneh-mensführung und obliegt der Verantwortung des Verwaltungsrats. Die konkrete Ausgestaltung des Compliance-Managementsystems ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Rechtsprechung und international anerkannte Standards wie ISO Standard 19600 – Compliance-Managementsysteme geben dem Verwaltungsrat jedoch zusehends einen konkreten Rahmen vor, von dem er nicht ohne wohlüberlegte und dokumentierte Gründe abweichen sollte. Grundlegend für ein wirksames Compliance-Managementsystem sind gute Führung, Werte und eine Compliance-Kultur, die vom Verwaltungsrat und dem obersten Kader ausgehen, sowie sichtbares, konsistentes, auf den Unternehmenswerten beruhendes Kommunizieren und Handeln von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

Protokollführung und Protokollauswertung bei Sitzungen und Versammlungen

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Im digitalen Zeitalter hat die Bedeutung von Protokollen zugenommen. Kein Computer ist in der Lage, Diskussionen oder Verhandlungen prägnant zusammenzufassen und Beschlüsse bzw. Entscheidungen mit den wichtigsten Punkten festzuhalten. Zudem hat das Bundesgericht die Business Judgement Rule auch für die Schweiz als anwendbar
erklärt. Damit ist klargestellt, dass in den Protokollen ausführlich festgehalten werden muss, auf Grund welcher Ausgangslage, Informationen und Variantenabwägung ein Beschluss oder ein Entscheid zustande gekommen ist. Je weniger in einem Protokoll steht, umso weniger können sich die Entscheidungsträger entlasten. Die Aufgabe der
Protokollführung ist damit noch wichtiger geworden.

Protokolle sind Visitenkarten eines Unternehmens, einer Institution oder einer Behörde. Form und Inhalt von Protokollen verraten viel über Organisation, Führung und Effizienz. Besonders wichtig aber ist die Tatsache, dass Protokolle einen vielfältigen Nutzen bringen. Sie sind nicht nur blosse Informationsmittel oder Gedächtnisstützen, sondern stellen ein wichtiges Beweismittel für die Rechtmässigkeit von Beschlüssen oder Wahlen sowie für die Erteilung von Aufträgen und Kompetenzen dar. Protokolle dienen mit ihrer Urkundeneigenschaft deshalb oft als Grundlage für Rechtsgeschäfte. Eine ordentliche Protokollführung liefert regelmässig den Nachweis für eine sorgfältige
und pflichtbewusste Geschäftsführung.

Die Anforderungen an ein Protokoll und an den Protokollführer bzw. die Protokollführerin sind umfangreich und je nach Zweck des Protokolls unterschiedlich. In Sitzungen oder Versammlungen wird viel gesprochen und oftmals sind die Voten mit grossen Emotionen verbunden. Dennoch sollten Protokolle nur das Wesentliche enthalten und stets objektiv, verständlich und wahrheitsgemäss abgefasst sein. Protokollführer und
Protokollführerinnen sind deshalb mit einer anspruchsvollen Aufgabe betraut.

Dieses Buch soll dazu beitragen, die Protokollführung und Protokollauswertung in privaten und öffentlichen Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen zu optimieren. Es kann zudem als Nachschlagewerk zur Beantwortung von auftauchenden Fragen im
Zusammenhang mit der Protokollführung dienen. Die vorliegende zweite Auflage enthält neue Muster und zusätzliche Checklisten im Anhang sowie ein noch detailliertes Sachregister, um den Protokollführerinnen und Protokollführern eine echte Hilfe bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu bieten.

Die Regelung der Arbeitszeit in der Schweiz

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Die Schweiz hat keine wirklich starren Arbeitszeitregelungen. Vielmehr
handelt es sich um Regelungen, welche stark individualisierte Vereinbarungen möglich macht. Dementsprechend sind vielerorts auch branchenspezifische Lösungen anzutreffen. Durch die Tatsache, dass sehr vieles in Verordnungen geregelt wurde, besteht zudem die Möglichkeit, auf Veränderungen angemessen schnell zu reagieren.

Die Nachteile, welche sich daraus ergeben, liegen bis zu einem gewissen Grad auf der Hand. So sind durch die vielen unterschiedlichen Lösungen keine einheitlichen Regelungen zu finden. Geht es darum, gewisse Detailfragen zu klären, wird das ganze Regelwerk sehr schnell unübersichtlich und teilweise auch unklar. Dies schlägt sich bis zu einem gewissen Grad auch auf die Rechtssicherheit nieder. So ist es nicht immer klar möglich, endgültig abzuschätzen, welche Regelung auf ein konkretes Arbeitsverhältnis nun anwendbar ist. Eine weitere (unbefriedigende) Auswirkung besteht darin, dass für verschiedene Arbeitnehmer des gleichen Betriebes sehr unterschiedliche Regelungen gelten können.

Die Tendenz geht in der Schweiz klar zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dies Verbunden mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit, also mit einer vollständigen Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer. Mit einer Zunahme von Teil- und Telearbeit, verstärkt sich zudem das Problem der Arbeitszeiterfasssung noch mehr.

Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung des VR-Sekretärs

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Die Bedeutung des VR-Sekretärs wird unterschätzt. Dabei ist seine Aufgabe mit der Business Judgment Rule wichtiger und anspruchsvoller geworden. Vom VR-Sekretär wird nicht nur eine rasche und korrekte Protokollführung, sondern auch eine administrative Unterstützung des Verwaltungsrats verlangt. Übt er zusätzlich noch die Funktion eines Compliance Officer aus, hat er eine Garantenstellung, womit er nicht
nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich verantwortlich werden kann.

Droit Aérien - Droit aérien theorie et pratique

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Cette 6e édition tient compte de toutes les modifications pertinentes pour la Suisse apportées au droit aérien international e national, jusqu'à avril 2017. Sont traites en particulier le Règlement (UE) n°923/2012 de la Commission européenne, qui définit des règles de l'air communes, des prescriptions et des procédures d'exploitation pour les services de contrôle du trafic aérien (European Rules of the Air, ou en abrégé : SERA), et étroitement liée, la nouvelle Ordonnance du DETEC concernant les règles de l'air applicables aux aéronefs (ORA), remplaçant les règles de circulation en vigueur précédemment (ancienne ORA, abrogée le 15 juin 2015). La nouvelle Annexe VII (NCO) au Règlement (UE) n°965/2012 de la Commission qui règle l'exploitation commerciale d'aéronefs autres que des aéronefs à motorisation complexe en exploitation non commerciale (Non-Commercial Other than complex). Et, finalement, l'Ordonnance sur le décollage et l'atterrissage d'aéronefs en dehors des aérodromes (OSAC), avec elle, les conditions de ces atterrissages, ainsi que les constructions et installations servant à cet usage sont règlementées.

Recht der Luftfahrt - Luftrecht in Theorie und Praxis

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In dieser 12. Auflage sind alle für die Schweiz relevanten Neuerungen im internationalen und nationalen Luftrecht bis zum April 2017 berücksichtigt. Eingearbeitet sind insbesondere die EU-VO Nr. 923/2012 der Kommission zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung (European Rules of the Air oder kurz SERA) und damit verbunden die neue Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L) anstelle der bisherigen Verkehrsregelverordnung (VVR), der neue Anhang VII (NCO) zur EU-VO NR. 965/2012 der Kommission für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen mit dem nun auch der Betrieb von nicht gewerbsmässig eingesetzten, nicht komplexen Luftfahrzeugen (Non-Commercial Other than complex) geregelt wird und schliesslich die Aussenlandeverordnung (AuLaV), mit der die Voraussetzungen für Aussenlandungen und diesen dienenden Bauten und Anlagen bestimmt werden.

Competitive HR practices: Good incentive or a poisoned chalice?

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