Für Sozialhilfe kein Anspruch auf Parteientschädigung : Bundesgericht, Urteil von 8. Februar 2000 (BGE 126 V 11)
Auteur(s)
Kurt Pärli
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Description
Auch durch gemeinnützige Organisationen vertretene Versicherte haben nach neuerer Gerichtspraxis im Sozialversicherungsprozess bei erfolgreichem Ausgang Anspruch auf eine Parteientschädigung. Nachdem das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) diese Praxis in verschiedenen Urteilen präzisierte, entschied es, ein durch eine Institution der öffentlichen Sozialhilfe vertretener Versicherter habe keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Date
2001
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