Für Sozialhilfe kein Anspruch auf Parteientschädigung : Bundesgericht, Urteil von 8. Februar 2000 (BGE 126 V 11)

Auteur(s)

Kurt Pärli

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Beschreibung

Auch durch gemeinnützige Organisationen vertretene Versicherte haben nach neuerer Gerichtspraxis im Sozialversicherungsprozess bei erfolgreichem Ausgang Anspruch auf eine Parteientschädigung. Nachdem das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) diese Praxis in verschiedenen Urteilen präzisierte, entschied es, ein durch eine Institution der öffentlichen Sozialhilfe vertretener Versicherter habe keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung

Langue

Deutsch

Datum

2001

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