Über die Hälfte der Schweizer Arbeitnehmer nutzte im Jahr 2016 das Internet am Arbeitsplatz.1 Nicht immer verhalten sich Arbeitnehmer dabei im Interesse der Arbeitgeberin. Soll eine missbräuchliche Verwendung sanktioniert werden, liegt es nahe, die Internetnutzung der Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei existieren für Arbeitgeber verschiedene Hürden im Spannungsfeld zwischen Kontroll- und Aufsichtsrechten einerseits und Arbeitnehmerschutz anderseits. Der Entscheid BGer 8C_79/2016 vom 30. Juni 2017 setzt eine Reihe von Urteilen zur missbräuchlichen Internetnutzung am Arbeitsplatz fort.2 Diese definieren zum einen die Grenzen der Internetüberwachung, zum anderen akzentuieren sie das für eine Kündigung notwendige Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
The Swiss education system is characterised by federalism and organised in a decentralised way. Basically, the responsibility for education lies with the cantons (states). Except for the Swiss Federal Institute for Technology, the cantons are responsible for enforcement. Therefore, each University defines the contents of its curriculum itself. However, the curricula are influenced by various factors.