Minderheitenschutz im schweizerischen Aktienrecht

Auteur(s)

Roland Müller

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Beschreibung

Die Beschlussfassungen in der Aktiengesellschaft beruhen auf dem Mehrheitsprinzip. Dies gilt sowohl für die Generalversammlung als auch für den Verwaltungsrat. Das Mehrheitsprinzip - und die gesetzlichen Schutzbestimmungen - bergen vielfache Gefahren von Interessenkollisionen und der willkürlichen Durchsetzung von Mehrheits- und Sonderinteressen. Neben allgemeinen Grundsätzen wie Treu und Glauben und Rechtsmissbrauchsverbot bezweckt das Gleichbehandlungsgebot und das Gebot der schonenden Rechtsausübung einen gewissen Interessenausgleich. Daneben stellt das Aktienrecht den Aktionären auch Informations- und Kontrollrechte und verschiedene Klagerechte zur Verfügung, um ihre Interessen zu wahren. Zu erwähnen sind schliesslich das Recht einzelner Aktienkategorien, einen Verwaltungsrat zu stellen, sowie die Möglichkeiten, die Übertragung von Akten einzuschränken (Vinkulierung), und bestimmte Beschlussfassungen einem besonderen Quorum zu unterstellen. Der Bereich des Minderheitenschutzes ist ebenfalls von den laufenden Reformvorhaben im Aktienrecht betroffen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass nur eine sanfte Renovation - ohne umwälzende Auswirkungen auf die Aktiengesellschaften - stattfinden wird.

Langue

Deutsch

Datum

2011

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