Kunstflugregelung in der Schweiz

Auteur(s)

Roland Müller

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Beschreibung

Was Kunstflug ist, wird in Art. 1 der Verkehrsregelverordnung (VVR, SR 748.121.11) wie folgt bestimmt: "Mit einem Luftfahrzeug absichtlich ausgeführte Flugbewegungen, die mit einer plötzlichen Änderung seiner Fluglage, mit einer anormalen Fluglage oder einer anormalen Geschwindigkeitsänderung verbunden sind."
Als anormale Fluglage wird in der Praxis bereits eine Querlage von mehr als 60 Grad oder eine Sink- bzw. Steigfluglage von mehr als 45 Grad erachtet. Evolutionen oder Stall-Übungen, bei denen diese Grenzen überschritten werden, dürfen deshalb nur von Piloten mit einer entsprechenden Kunstflugberechtigung ausgeübt werden.

Langue

Deutsch

Datum

2001

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