Konsequenzen einer missbräuchlichen Kündigung

Auteur(s)

Roland Müller

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Beschreibung

Die Kündigungsfreiheit wird durch eine Reihe von zeitlichen und sachlichen Vorschriften beschränkt. Die interessierenden Art. 336–336b OR befassen sich mit dem sachlichen Kündigungsschutz. Dieser bleibt unter dem europäischen Standard. Untersagt ist lediglich die missbräuchliche Kündigung. Wer das Arbeitsverhältnis aus Gründen kündigt, die das Gesetz als missbräuchlich bezeichnet, kann das Arbeitsverhältnis trotzdem beenden und muss der anderen Partei lediglich eine Entschädigung bezahlen. Diese Entschädigung beträgt zwischen einem und maximal sechs Monatslöhnen. Innerhalb des Ermessensspielraums hat der Richter die Höhe der Entschädigung unter Würdigung aller Umstände festzusetzen.

Mit dem vorliegenden Buchkapitel werden die Rechtsnatur der Entschädigung im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Kündigung und die Kriterien zur Bestimmung der Höhe klargestellt. Abschliessend wird empfohlen, sich nach Möglichkeit an einem ähnlich gelagerten Fall zu orientieren und im Zweifelsfall eine Summe zwischen CHF 15’000.– und CHF 30’000.– einzuklagen, um zwar in den Genuss des vereinfachten Verfahrens zu kommen, sich aber auch den Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen zu halten.

Langue

Deutsch

Datum

2017

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