Wirksamkeit und Wirkung ausgewählter Massnahmen im Rahmen der fünften IV-Revision
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Die wenig sachliche Missbrauchsdebatte der letzten Jahre hat ihre Spuren in der Vorlage zur Revision der Invalidenversicherung hinterlassen. Die bundesrätlichen Vorschläge beinhalten zwar einen weiteren Ausbau der IV-Leistungen (Früherkennung und Frühbehandlung, Integrationsmassnahmen), als Gegenleistung aber einen massiven Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu einer rigiden Beschränkung des Anspruchs auf eine IV-Rente. Bedenken sind insbesondere auch gegenüber der Möglichkeit angebracht, dass Arbeitgebende, Versicherer, Vormünde usw. Arbeitnehmende nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ohne deren Einwilligung der IV-Stelle gemeldet werden können
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