Sanierung insolventer Gemeinden - von der Beiratschaft nach SchGG zur Resolvenzkommission
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Die Gesetzgebung der Schweiz kennt eine Reihe präventiv wirkender Instrumente (Schuldenbremsen, Budgetgrundsätze, Rechnungslegungsvorschriften etc.), mit denen u.a. eine Überschuldung des Gemeinwesens verhindert werden soll.
Mit dem SchGG verfügt die Schweiz als eines von wenigen Ländern über ein Bundesgesetz, welches neben der Gläubigerbefriedigung den Zweck hat, das finanzielle Gleichgewicht zahlungsunfähig gewordener Gemeinden wiederherzustellen, d.h. über ein kurativ wirkendes Gesetz.
Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit das Gesetz aus heutiger Sicht, d.h. namentlich aus einer von der Fiktion der unbeschränkten Zahlungsfähigkeit des Gemeinwesens abschiednehmenden Optik, zur Zielerreichung geeignet ist. Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die Ergänzung des Gesetzes durch ein Nachlassverfahren analog zum gerichtlichen Nachlassvertrag nach SchKG zweckmässig wäre. Dies allenfalls kombiniert mit einem Restschuldbefreiungsverfahren.
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