Erwachsenenschutzrecht, Die Revision im Überblick
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Das neue Recht nimmt das Subsidiaritätsprinzip ernst und sieht mehrere Rechtsinstitute vor, welche die Betreuung durch die Angehörigen und die eigene Vorsorge für den Fall der Urteilsunfähigkeit fördern und damit ein behördliches Eingreifen überflüssig machen sollen. Zudem kennt das neue Recht für das behördliche Eingreifen nicht mehr einen starren Massnahmenkatalog. Vielmehr erlaubt es, die Massnahme genau auf die Bedürfnisse des Einzelfalls zuzuschneiden. Damit werden aber die Anforderungen an die Sachkompetenz der Behörden erhöht. Das neue Recht erfordert eine Professionalisierung der Erwachsenenschutzbehörde, was ohne jeden Zweifel zu einer Regionalisierung der Behördenstruktur führen wird.
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