Die juristische Person als Familienbetrieb im Sinne von Art. 4 ArG

Auteur(s)

Roland Müller

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Descrizione

Viele Kleinbetriebe mit familiären Verbindungen sind als juristische Personen organisiert und führen dabei einen Franchisebetrieb. Ob solche Gesellschaften als Familienbetriebe i.S.v. Art. 4 ArG gelten können und somit vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind, wird in der kantonalen Verwaltungspraxis unterschiedlich beurteilt. Dieser Aufsatz zeigt anhand der Auslegung von Art. 4 ArG, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch juristische Personen als Familienbetriebe zu qualifizieren sind. Wesentlich ist dabei insbesondere, dass der Betrieb über einen engen personenbezogenen Hintergrund verfügt und sämtliche Gesellschafter Familienmitglieder i.S.v. Art. 4 Abs. 1 ArG sind. Aufgrund ihrer personenbezogenen Konzeption eignet sich die GmbH hierzu grundsätzlich besser als die AG.

Wird der Familienbetrieb als Franchisebetrieb geführt, sind weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Qualifikation als Familienbetrieb in Frage kommt. Der Familienbetrieb als Franchisenehmer muss die alleinige wirtschaftliche Haftung tragen, über die organisatorische Unabhängigkeit verfügen und es darf keine Beteiligung des Franchisegebers am Familienbetrieb bestehen.

Langue

Deutsch

Data

2012

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