Arbeitszeugnis
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Arbeitszeugnisse sind in der Schweiz von besonderer Bedeutung, da hier im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Ländern der Grundsatz gilt: Wahrheit vor Wohlwollen. Im Gesetz ist dies zwar nicht ausdrücklich vorgegeben, doch resultiert der Grundsatz aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtes, wonach der Aussteller eines Arbeitszeugnisses für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Zeugnis gemachten Angaben haftet. Die Qualität der Arbeitszeugnisse in der Schweiz ist deshalb überdurchschnittlich hoch und fördert damit indirekt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Andererseits verursachen Arbeitszeugnisse einen hohen betriebswirtschaftlichen Aufwand. Von den rund 4,2 Mio. Beschäftigten verlangen pro Jahr ca.15% aller Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis. Daraus resultieren bereits 630 000 Zwischenzeugnisse pro Jahr. Berücksichtigt man zusätzlich noch die Fluktuationsrate von durchschnittlich rund 10% pro Jahr und geht man davon aus, dass jeder ausscheidende Arbeitnehmer ordnungsgemäss ein Schlusszeugnis erhält, so ergeben sich jährlich weitere 420 000 Zeugnisse. Insgesamt dürften in der Schweiz somit über eine Million Arbeitszeugnisse pro Jahr ausgestellt werden.
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