Pflicht zur Bekanntgabe von Zahnarzttarifen und zur Preisansage von Telekiosknummern

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Descrizione

Inkrafttreten der geänderten Preisbekanntgabe-Verordnung
Per 01.06.2004 treten die geänderten Bestimmungen der Preisbekanntgabeverordnung in Kraft. Zahnärzte müssen ab diesem Datum ihre Preise bekannt geben und Anbieter von telefonischen Mehrwertdiensten haben verschärfte Preistransparenzvorschriften zu beachten. Die Informationsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu diesen Themen sind nun elektronisch verfügbar.

Langue

Deutsch

Data

2004

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