Inkrafttreten des Bundesgesetzes INTERREG III

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Descrizione

Verstärkte grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Staaten und Regionen der EUDer Bundesrat hat das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Förderung der schweizerischen Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit (INTERREG III) in den Jahren 2000-2006 per 01.03.2000 beschlossen. Dieses Programm wurde vom Parlament im Oktober 1999 verabschiedet. Es erlaubt der Schweizer Beteiligung an der europäischen Initiative einen Impuls zu geben. Ein Rahmenkredit von 39 Millionen Franken wurde zu diesem Zweck bewilligt.

Langue

Deutsch

Data

2000

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