Geltendes Recht bietet ausreichenden Schutz bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit
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Der Bundesrat hat am 26. September 2008 einen Bericht verabschiedet, in dem er zu den zusätzlichen Fällen Stellung nimmt, die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zur Untermauerung seiner 2003 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichten Klage vorgelegt wurden. Der SGB hatte die im Obligationenrecht (OR) vorgesehene Sanktion für missbräuchliche Kündigungen wegen Gewerkschaftszugehörigkeit als zu wenig abschreckend bezeichnet und die Wiedereinstellung betroffener Arbeitnehmer gefordert. Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die im geltenden Recht vorgesehene Sanktion bei missbräuchlicher Kündigung wegen Gewerkschaftszugehörigkeit ausreichend ist.
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