Coronavirus: Anpassungen am Covid-19-Gesetz bei Erwerbsausfallentschädigung und Sport
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Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 zu verlängern. Zudem soll die gesetzliche Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen aufgehoben werden. Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne werden voraussichtlich viele gesundheitspolizeiliche Einschränkungen im Sommer aufgehoben werden können. Die Gesetzesänderungen schaffen die Sicherheit, dass die genannten Hilfen nicht abrupt beendet werden müssen, falls sie dennoch weiterhin benötigt würden.
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