Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports

Accéder

Descrizione

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für das neue Exportförderungsgesetz verabschiedet. Mit der Durchführung der staatlich finanzierten Exportförderung, die sich vor allem an die KMU richtet, wird ein Dritter beauftragt. Dieser Exportförderer wird gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung und Auslandmarketing erbringen. Der Bundesrat definiert einen Zahlungsrahmen von 40,8 Millionen Franken für drei Jahre.

Langue

Deutsch

Data

2000

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy