Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports
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Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für das neue Exportförderungsgesetz verabschiedet. Mit der Durchführung der staatlich finanzierten Exportförderung, die sich vor allem an die KMU richtet, wird ein Dritter beauftragt. Dieser Exportförderer wird gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung und Auslandmarketing erbringen. Der Bundesrat definiert einen Zahlungsrahmen von 40,8 Millionen Franken für drei Jahre.
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Langue
Deutsch
Data
2000
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