Änderung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
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Die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft (EG) haben am 22. Dezember 2006 in Brüssel ein Abkommen betreffend die Änderung des bilateralen Abkommens von 1999 über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) unterschrieben. Im Hinblick auf eine noch bessere Umsetzung und vereinfachte Anwendung des Abkommens, hielten es die Vertragsparteien für notwendig, gewisse Änderungen am Abkommen anzubringen. Diese erlauben es, die anfänglich im Abkommen enthaltene Ursprungsklausel zu beseitigen, welche den Geltungsbereich einzig auf die Ursprungswaren der Vertragsparteien beschränkte. Die Änderungen vereinfachen ausserdem die Verfahren zur Aufnahme, Rücknahme und Aussetzung der im Rahmen des Abkommens anerkannten Konformitätsbewertungsstellen. Die Vertragsänderungen werden auf den 1. Februar 2007 in Kraft treten.
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