Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban

Accéder

Descrizione

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 1.12.2005 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und sind am 13.12.2005 in Kraft getreten.

Langue

Deutsch

Data

2005

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy