Vermögensvorsorge im Erwachsenenschutzrecht
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Das totalrevidierte Erwachsenenschutzrecht verlangt nicht nur bei der Massnahmenwahl und der persönlichen Fürsorge, sondern auch bei der Vermögensverwaltung ein hohes Mass an Individualisierung. Entscheidend für eine pflichtgemässe Vermögensverwaltung ist deshalb eine sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse im Einzelfall und eine gestützt darauf festzulegende Verwaltungs- und Anlagestrategie. Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen eigener Vorsorge und behördlicher Fürsorge, die im neuen Recht veränderten Rollen des Beistandes/der Beiständin und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und die differenzierten Anforderungen an die Verwaltung der verschiedenen Vermögenskategorien. Dargestellt werden zudem die Neugestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Organen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und den Finanzinstituten, wozu nebst der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) auch die im Juli 2013 in Kraft gesetzten gemeinsamen Empfehlungen zur Vermögensverwaltung von Swissbanking (SBVg) und der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) eine entscheidende und hilfreiche Grundlage bieten. Andererseits mangelt es auch im neuen Recht nicht an offen gebliebenen Fragen, welche die Praxis noch zu beantworten haben wird.
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