Schutz (vor) der Gentechnologie : Plädoyer für einen Perspektivenwechsel
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Der Beitrag möchte für die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie
eine Lanze brechen. Diese Forschung wird in der Schweiz unter den gegebenen
rechtlichen Rahmenbedingungen kaum mehr stattfinden.
Das geltende Gentechnikrecht zielt auf ein sehr hohes Schutzniveau. Der Gesetzgeber beruft sich hierbei auf das Vorsorgeprinzip und die wissenschaftlich nach wie vor ungeklärte Gefährdungslage für wichtige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit. In mittlerweile fast 30 Jahren der Forschung im Bereich der Biosicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen wurden bisher keine wissenschaftlichen Hinweise gefunden, dass gentechnisch veränderte Organismen eine grössere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Organismen. Die mit Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen einhergehenden Risiken sind heute erkannt, in Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass begrenzt, und durch Präventionsmassnahmen beherrschbar. Zudem schafft auch der Verzicht auf die Erforschung und Nutzung der grünen Gentechnologie eigene Risiken. Der Gesetzgeber wäre gehalten, unter diesen Umständen seine Risikobewertung zu überdenken und anzupassen.
Zumindest die Rahmenbedingungen der Forschung sind vor diesem Hintergrund zu verbessern. Die Autoren schlagen daher die Einführung einer Rahmen- oder Standortbewilligung vor, innerhalb deren Rahmen Freisetzungsversuche nach blosser Meldung durchgeführt werden könnten. Des Weiteren sind die Autoren der Ansicht, dass die Forschung selbst des Schutzes bedarf. Dieser Schutz könnte durch die Zurverfügungstellung von sogenannten «Protected Sites» gewährleistet werden, deren Kosten zumindest für die vor allem von den Universitäten durchgeführte Grundlagenforschung vom Bund zu tragen wären.
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