HR-Committees: Bedeutung von Nominierungs- und Entschädigungsausschüssen auf Stufe Verwaltungsrat

Auteur(s)

Roland Müller

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Description

Der VR einer AG muss als strategisches Führungsorgan zahlreiche personalpolitische Aufgaben erledigen, von denen nur ein Teil an die GL delegiert werden kann. Ein kombinierter Nominierungs- und Entschädigungsausschuss mit zusätzlichen HRM-Aufgaben ist dabei eine echte Hilfe. Ein solches HR-Committee kann zudem die Gefahr einer Machtkonzentration beim VR-Präsidenten oder beim VR-Delegierten mindern und gewährleisten, dass personal-politische Entscheide fundiert und objektiv vorbereitet werden. Insbesondere im Hinblick auf die Problematik von VR- und GL-Vergütungen sowie Anfangs- und Abgangsentschädigungen ist die Implementierung eines HR-Committees dringend zu empfehlen. Dies gilt nicht nur für grosse oder börsenkotierte Gesellschaften, sondern auch für KMU. Die Mehrheit der Mitglieder in einem HR-Committee sollte unabhängig sein. Der Ausschuss sollte keine Entscheidungskompetenz haben. Dafür können dann problemlos auch externe Mitglieder mit HR-Fachkompetenz in den Ausschuss bestellt werden. Zur Klarstellung der Aufgaben und Kompetenzen sollte für das HR-Committee ein eigenes Reglement erlassen werden, wozu in dieser Abhandlung konkrete Musterklauseln vorgestellt werden.

Langue

Deutsch

Date

2013

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