Die Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten
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Was in Amerika schon lange Realität ist, setzt sich nun auch in der Schweiz durch: Aktionäre, Gläubiger und Behörden sind sensibilisiert für Fragen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit von Verwaltungsratsmitgliedern. Diese Entwicklung im Haftpflichtrecht ist nicht nur auf die Revision des Aktienrechtes im Jahre 1992, sondern auch auf die wirtschaftspolitischen Veränderungen unserer Gesellschaft zurückzuführen.
Die aktienrechtliche Verantwortlichkeit ist für die Organe einer Gesellschaft zu einem ernst zu nehmenden Risiko geworden ist. In den Medien und der Politik wird diese Art der Verantwortlichkeit sogar zu einer eigentlichen Kausalhaftung ausgeweitet, obwohl das Gesetz selbst dies nicht vorsieht. In jedem Falle sind solche Prozesse sowohl für die Kläger wie auch für die Beklagten sehr belastend. Es lohnt sich deshalb für die Organe einer Aktienaktiengesellschaft ihre Aufgaben stets sorgfältig wahrzunehmen und sich dazu entsprechend aus- und weiterzubilden.
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