Die Streitfrage um einen besonderen Kündigungsschutz bei Betriebsübergang
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Die Autorin untersucht, welche Bedeutung dem Kündigungsschutz bei einem Betriebsübergang nach Schweizer Recht zukommt, und vergleicht die Regelungen in Art. 333 OR mit den Bestimmungen in der EU und der Rechtsprechung des EuGH. Dabei stellt sie fest, dass die schweizerische Rechtslage dem europäischen Recht ähnlich ist und somit eine Kündigung im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs zulässig ist, sofern dieser ein unternehmerisches Konzept, namentlich wirtschaftliche, technische oder organisatorische Massnahmen zugrunde liegen. Unzulässig ist eine Kündigung - wie in der EU auch -, wenn sie zum Zweck einer Gesetzesumgehung erfolgt oder der Betriebsübergang selbst das Motiv der Kündigung darstellt.
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