Vernehmlassung zur Änderung des Arbeitsgesetzes

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Das Arbeitsgesetz definiert Arbeitnehmer beider Geschlechter bis zum vollendeten 19. Altersjahr und Lehrlinge bis zum vollendeten 20. Altersjahr als Jugendliche. Die am 22. Oktober 2003 vom Bundesrat eröffnete Vernehmlassung, die bis 15. Februar 2004 dauert, soll klären, ob das Schutzalter für Lehrlinge und Lehrtöchter sowie jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 18 Jahre herabgesetzt wird.

Langue

Deutsch

Date

2003

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