Sanktionen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik

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Der Bundesrat hat am 14. März 2014 in einer Verordnung Zwangsmassnahmen erlassen gegenüber der Zentralafrikanischen Republik sowie gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in diesem Staat direkt oder indirekt untergraben. Diese Massnahmen treten am 15. März 2014 in Kraft.

Langue

Deutsch

Date

2014

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