Das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften tritt in Kraft
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Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (GRKG) auf den 01.05.2000 in Kraft gesetzt und die Ausführungsmassnahmen verabschiedet. Dieses während zehn Jahren gültige Gesetz sieht Steuererleichterungen für jene Risikokapitalgesellschaften (RKG) und privaten Investoren vor, die in neue, unabhängige Schweizer Unternehmen investieren.
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Date
2000
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