Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit tritt per 1. Januar 2008 in Kraft
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Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die dazugehörige Verordnung treten per 1. Januar 2008 in Kraft. Dieser Zeitpunkt erlaubt es den Kantonen, die Quellensteuer für das vereinfachte Abrechnungsverfahren einzuführen oder zu harmonisieren, womit gleichzeitig mit den verstärkten Kontrollen und den verschärften Sanktionen auch das vereinfachte Abrechnungsverfahren integral zur Anwendung gelangen kann. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. September 2006 beschlossen. Das neue Gesetz bringt administrative Erleichterungen. Zudem kann die Schwarzarbeit mit verstärkten Kontrollen und verschärften Sanktionen wirksam bekämpft werden.
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