Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban
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Description
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 28.02.2005 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und sind am 2.03.2005 in Kraft getreten.
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Date
2005
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