Sonderhaushalte – «Schattenstaat» ausserhalb der Schuldenbremse
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Die Verselbständigung von Verwaltungseinheiten führt zu einer vermögensrechtlichen Abnabelung vom Trägergemeinwesen. Die damit einhergehende Errichtung von Sonderhaushalten kann in ein Spannungsverhältnis zu den Instrumenten der Insolvenzvorsorge in Bund und Kantonen treten. Die Untersuchung zeigt, dass eine Vielzahl verselbständigter Verwaltungseinheiten nicht in den Konsolidierungskreis der Rechnung des Trägergemeinwesens einbezogen werden und deshalb auch ausserhalb des Anwendungsbereichs der Schuldenbremsen stehen. Die Existenz dieses veritablen «Schattenstaates» birgt erhebliche Risiken, die eine stabilitätsorientierte Finanzpolitik unterwandern können. Zwecks Milderung dieses Befunds werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert: Diese umfassen neben der Privatisierung oder Rückführung der Einheit in die Zentralverwaltung auch die Möglichkeit der Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs bestehender Fiskalregeln, die Schaffung von (spezialgesetzlichen) Schuldenbremsen auf Ebene der verselbständigten Einheit sowie das Abstellen auf eine
konsolidierte Rechnung.
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