Positivierte Aufgaben- und Nutzungsinteressen von nationaler Bedeutung - Bestandesaufnahme im neuen Energierecht des Bundes

Auteur(s)

Kathrin Föhse

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Description

Der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Pfeiler der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Bau und Betrieb von Kraftwerken steht indessen regelmässig in Konflikt mit ebenso legitimen Anliegen des Natur- und Heimtatschutzes. Die rechtlichen Hürden, die ein entsprechendes Projekt zu überwinden hat, sind dadurch in der Regel hoch. Das für den Kraftwerksbau und -betrieb relevante Planungs- und Umweltrecht1 ist nun nicht nur gespickt mit offenen Normen und weiten Handlungsspielräumen,2 ZBJV 2017 - S. 582 sondern auch in sich selbst ein Feld mit handfesten Interessenkonflikten. So sieht, wer ein Kraftwerk bauen und betreiben will, sein Vorhaben regelmässig nicht nur mit zahlreichen Vorschriften aus diversen Sachgesetzen konfrontiert, sondern früher oder später auch einer behördlichen, nicht selten auch gerichtlichen Interessenabwägung unterzogen. Zur Interessenabwägung ist zu schreiten, nachdem die übrigen, vorab zu berücksichtigenden Sondernormen in die Erwägungen eingeflossen sind. Sie umfasst folglich nur noch den danach verbleibenden Raum und wird gängigerweise in drei Schritte aufgeteilt: (1) Ermittlung der betroffenen Interessen, (2) Beurteilung bzw. relative Gewichtung dieser Interessen und schliesslich (3) möglichst umfassende Berücksichtigung der betroffenen Interessen im Entscheid, im Konfliktfall entsprechend dem zuvor ermittelten Gewicht (illustrativ: Art 3 RPV3), wobei die Stufe 2 und 3 ineinander fliessen.

Langue

Deutsch

Date

2017

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