Missbräuchliche Kündigung: Sanktion wenig abschreckend
Auteur(s)
Kurt Pärli
Accéder
Description
Wer vermutet, sein Chef habe ihm aus diskriminierenden Gründen den Job gekündigt, muss sich noch vor Ablauf der Kündigungsfrist dagegen wehren. Die Strafen für fehlbare Arbeitgeber sind allerdings wenig abschreckend.
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Date
2011
Le portail de l'information économique suisse
© 2016 Infonet Economy