Kündigungsschutz im Wandel - Quo Vadis?
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Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2010 eine Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen sind vereinzelte Änderungen der Bestimmungen über die missbräuchliche Kündigung und der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung. Im Zentrum der Änderungsvorschläge steht die Erhöhung des Sanktionsrahmens bei missbräuchlicher Kündigung von heute sechs auf neu zwölf Monate. Im Beitrag werden die Hintergründe und die Inhalte der anstehenden Revision des Kündigungsrechts dargelegt. Die beabsichtigten Änderungen werden kritisch beleuchtet und es werden Ergänzungs- oder Anpassungsvorschläge präsentiert.
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