Jahresrechnung in Fremdwährung - Konsequenzen für Kapitalschutz und Steuern
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Auteur(s)
Pfaff, Dieter
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Art. 958d Abs. 3 OR gibt das Wahlrecht, die Jahresrechnung in der "für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung" zu erstellen, wobei dann die Werte zusätzlich in CHF anzugeben sind. Dabei bleibt die Methodik der Währungsumrechnung offen. Die Rechnungslegungszwecke des Kapitalschutzes und der Steuerbemessung sind aber unverändert in CHF zu erfüllen. Der Beitrag zeigt, welche Konsequenzen sich daraus für die Währungsumrechnung ergeben und wie die Problematik praktisch gelöst werden kann.
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Langue
Deutsch
Date
2014
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