Die Haftung des Arbeitgebers bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten
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Gemäss Statistik per 2014 ereignen sich täglich über 700 Berufsunfälle. Alle diese Unfälle müssen finanziell und haftungstechnisch abgewickelt werden. In der Regel wird dabei der Arbeitgeber den Unfall bei der Unfallversicherung melden, welche anschliessend die anfallenden Kosten und weitgehend den Lohnausfall übernimmt. Allerdings ergeben sich bei der Abwicklung zahlreiche Probleme, insbesondere durch die Regulierung in drei verschiedenen Rechtsgebieten (Obligationenrecht, öffentliches Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) und den Wechsel vom Haftungs- zum Regressprivileg. Nicht abschliessend gelöst ist sodann die Frage nach der Haftung des Arbeitgebers für Kosten, welche durch die obligatorische Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Die
entsprechenden Normen werden von einzelnen Autoren und Gerichten
so ausgelegt, dass sie auf eine Kausalhaftung hinaus laufen. Den
Arbeitgebern wird deshalb empfohlen, Anlagen und Maschinen nicht
nur durch die Hersteller, sondern auch durch die SUVA prüfen zu lassen
und Beanstandungen umgehend zu beheben.
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